Wussten Sie schon...

Kommunalpolitik

Wussten Sie schon...
...dass Sie als Zeller Bürgerin oder Bürger, also als Markt Zell, gegen die St. Aurelia GmbH rechtlich vorgehen?
Nein? Der Marktgemeinderat wusste es auch nicht.

Uns wurde durch Zufall bekannt, dass Bürgermeisterin Feuerbach im Namen des Marktes Zell am Main einen Antrag auf Widerruf und Unterlassung gegen die St. Aurelia GmbH, angestrengt hat - einem der leider weniger werdenden großen, seit über einem Viertel Jahrhundert dem Standort Zell treu verbundenen Arbeitgeber.
Der Streitwert wurde von den Anwälten des Marktes Zell auf 50.000€ festgelegt. Dabei darf die Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit nach §12, Abs. 2, 4a der Geschäftsordnung nur Mandate bis zu einem voraussichtlichen Streitwert von höchstens 15.000€ vergeben.
Das bedeutet, dass die St. Aurelia GmbH - wie jeder sachkundige Bürger - annehmen muss, dass es sich um ein vom Marktgemeinderat beschlossenen Antrag auf Widerruf und Unterlassung handelt, denn gerichtliche Schritte sind nicht ohne Beschluss des Marktgemeinderats möglich.
Es gibt jedoch keinen Beschluss! Das Vorgehen des Marktes ist nicht nur nicht durch den Marktgemeinderat gedeckt, es ist ihm noch nichteinmal bekannt.
Vor allem aber bleibt die Frage offen, warum der Markt Zell rechtlich gegen die St. Aurelia GmbH vorgeht, wo es in der Sache scheinbar um einen Artikel im Aurelchen (der Heimzeitschrift der St. Aurelia) geht, in dem sich die Privatperson Frau Feuerbach falsch wiedergegeben fühlt.
Gemeinsam mit der Fraktion Zeller Mitte/Freie Wähler haben wir dringlichst beantragt, das Thema auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung (der letzten vor der Sommerpause) zu setzen. Dies ist durch die Verwaltung nicht geschehen, weshalb uns nur bleibt, kommende Sitzung die Änderung der Tagesordnung zu beantragen.

 
 

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